Spannender wird es bei Kunststoffabfällen, die potenziell kontaminiert sind (AS 18 01 03). Zum Beispiel bei Einwegprodukten aus dem OP. Diese können mit Blut oder Sekreten in Kontakt kommen und damit infektiöses Material beinhalten. Hierfür gibt es natürlich strengere Vorgaben. Aktuell, wird dieser Müll praktisch immer verbrannt. Dabei gibt es durchaus die Möglichkeit hier ein Wertstrom zu generieren. Während die sogenannten Sharps (AS 18 01 01), wie Skalpelle, Spritzen usw. tatsächlich verbrannt werden müssen, könnten Einweg-Kunststoffprodukte, wie etwa eine Single-Use-Pinzette recycelt werden. Hier gibt es aktuell auch einen theoretisch vorgezeichneten Weg: Dafür muss der Kunststoffmüll gereinigt und dekontaminiert werden. Die Dekontamination muss nach Richtlinien des RKI erfolgen und abgenommen werden. Zudem muss die für die Müllentsorgung verantwortliche Behörde ihre Zustimmung erteilen.